Im Zuge der Wiedereinführung der Verfassten Studierendenschaft durch die baden-württembergische Landesregierung im Juni 2012 wurde den Studierendenschaften der einzelnen Hochschulen neben der Rückgabe der Rechte zur Interessensvertretung auch die Autonomie über die Finanzen zugesprochen. Konkret bedeutet dies, dass ab kommendem Wintersemester die Finanzierung der Arbeit der Studierendenschaft nicht mehr wie bisher vom Land übernommen wird, sondern die Studierendenschaften in die Lage versetzt werden, von euch Studierenden Beiträge zu erheben, um die bisherige Arbeit in gleichem Umfang fortführen zu können.

Um den Umgang mit den finanziellen Mitteln und die Höhe der Beiträge zu regeln, hat das Studierendenparlament, also das beschließende Organ unserer Studierendenschaft, die Aufgabe eine Finanz- sowie eine Beitragsordnung zu beschließen. Ein Entwurf zur Finanzordnung ist am vergangenen Dienstag beschlossen worden. Wir möchten nun als Fachschaft unser aufschiebendes Vetorecht, das die Fachschaftenkonferenz gegen Beschlüsse des Studierendenparlaments einsetzen darf, gegen den beschlossenen Entwurf der Finanzordnung aus folgenden Gründen nutzen:

Die beschlossene Fassung sieht unter anderem Aufwandsentschädigungen für die Mitglieder des Allgemeinen Studierendenausschusses (AStA) für ihre ehrenamtliche Arbeit vor. Für diese Aufwandsentschädigungen ist eine Begrenzung auf einen Maximalbetrag von etwa 72.000€ pro Jahr geplant. Aus unserer Sicht sollte ehrenamtliche Arbeit wirklich ehrenamtlich sein, also ohne finanzielle Entlohnung, so dass ein derart hoher Maximalbetrag in jedem Fall deutlich zu hoch ist. Deswegen werden wir als Fachschaft alle Dinge, die in unserer Macht stehen, forcieren, um diesen Maximalbetrag zu senken. Eine Senkung des Maximalbetrages dieser Aufwandsentschädigungen hätte folglich den Vorteil für euch, dass ein geringerer Beitrag erhoben werden müsste (bis zu 1,50€ weniger pro Semester).

Auch wenn der Allgemeine Studierendenausschuss (AStA) einige Personalprobleme hat, zeigt das Beispiel unserer Fachschaft, dass sich bei guter Arbeit viele Studierende ohne extrinsische Anreize engagieren. So war es auch für alle Fachschaften eine Selbstverständlichkeit in der neuen Finanzordnung auf Aufwandsentschädigungen vollständig zu verzichten. Zudem gibt es sowieso schon zusätzlich zu möglichen Aufwandsentschädigungen im AStA Tätigkeiten, die bezahlt werden.  Weiterhin ist aus unserer Sicht ein zweiter großer Kritikpunkt, dass die beschlossene Finanzordnung nicht vorsieht, die Aufschlüsselung der Aufwandsentschädigungen auf einzelne Referate oder Personen zu einem angemessenen Zeitpunkt zu veröffentlichen. Wir sehen es allerdings als ein notwendiges Gebot der Transparenz an, dass ihr und wir detailliert über die Mittelverwendung informiert werden und nicht nur ein kumulierter Posten ausgewiesen wird und fordern daher die Aufschlüsselung der Aufwandsentschädigungen!