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Bearbeitungszeit der Bachelorarbeit

Wer die Bachelorarbeit studienplanmäßig im Laufe des 3. Studienjahres anfertigt und aufgrund der sonst noch ausstehenden Prüfungsleistung die Bachelorprüfung voraussichtlich mit Ende des 6. Fach- und/oder Hochschulsemesters abschließen wird, erhält pauschal eine Bearbeitungszeit von 6 Monaten.
Wer im 7. oder einem höheren Fach- und/oder Hochschulsemester parallel zur Bachelorarbeit noch weitere Prüfungs- und Studienleistungen offen hat, bekommt ebenfalls eine längere Bearbeitungszeit.

Diese berechnet sich wie folgt (jedoch maximal 6 Monate):
3 Monate + (ECTS der noch offenen Prüfungsleistungen)/12 ECTS = Bearbeitungszeit
In Ausnahmefällen kann eine Verlängerung von einem Monat beantragt werden.

Bearbeitungszeit der Masterarbeit

Die Bearbeitungsdauer für die Masterarbeit beträgt 6 Monate. Voraussetzung für die Zulassung ist, dass sich der Studierende i.d.R. im 2. Studienjahr befindet und nicht mehr als vier Prüfungen offen hat.

Betreuung der Abschlussarbeit

Wird die Arbeit nicht an der WiWi-Fakultät geschrieben, so muss dies beim Prüfungssekretariat beantragt werden und die Zweitbetreuung durch einen Prüfer (Professor oder Privatdozenten) der WiWi-Fakultät übernommen werden. Ausnahmeregelungen und weitere Details findest du hier.

Zu beachten gegen Ende des Studiums:

Das Bachelorstudium muss mit einer Prüfungsleistung abgeschlossen werden. Dies kann die Bachelorarbeit selbst oder eine Klausur sein. Bescheinigungen über Praktika, SQ-Leistungen sowie Seminare müssen VOR Abschluss der letzten Prüfungsleistung eingereicht werden.

Informationen zum Übergang Bachelor-Master

Du kannst dich für den Masterstudiengang am KIT ohne dein Bachelorzeugnis bewerben. Dazu muss dein aktueller Notenauszug beigelegt werden. Der fristgerechte Bachelorabschluss (6 Wochen nach Beginn des ersten Mastersemesters) muss nach vorbehaltlicher Zulassung dann spätestens am Ende des ersten Mastersemesters über die Abschlussdokumente nachgewiesen werden.

Anmeldung der Masterarbeit

1. Anmeldeformular der Fakultät ausfüllen und dem Betreuer geben, damit er es dem zuständigen Professor zur Unterschrift vorlegt.
2. Abgeben des Formulars beim Prüfungssekretariat.
3. Das Formular wird nach Prüfung automatische an das Studienbüro weitergeleitet. Ihr könnt in eurem Notenauszug einsehen, ob die Anmeldung erfolgreich war („Zulassungsantrag – BE“).
4. Nach Abgabe der Masterarbeit muss der sog. „grüne Zettel“ ausgefüllt und vom Studienbüro abgestempelt werden.
5. Einreichen des grünen Zettels beim Betreuer zur Noteneintragung.