Nach dem Absolvieren der letzten Prüfungsleistung wird man vom System benachrichtigt bezüglich dem weiteren Vorgehen. Zwar wird man nach Absolvieren aller Leistungen und anschließendem Nichtbezahlen des Semesterbeitrags automatisch exmatrikuliert, um seine Abschlusszeugnisse zu erhalten muss man jedoch eine ordentliche Exmatrikulation “nach bestandener Prüfung” durchführen. Wenn man zum Master am KIT bleibt, ist der durchzuführende Entlastungsvermerk relativ einfach auszufüllen und erfordert in aller Regel nur einen Stempel des Instituts, bei welchem die Bachelorarbeit absolviert wurde.
Abseits davon ist eine Bewerbung für den entsprechenden Master Studiengang bis zum 15. Juli (SoSe) oder 15. Januar (WiSe) notwendig. Dabei müssen bis zu diesem Zeitpunkt nicht alle Unterlagen vollständig vorliegen, es muss jedoch die Bewerbung abgeschickt sein.
Man kann sich nun noch einmal im Bachelor zurückmelden, mit Immatrikulation in den Master wird die Gebühr dann dort genauso akzeptiert. Alternativ wartet man seine Zulassung ab und bezahlt die Gebühren dann für den Master direkt.