Praktikum im Studium

Dauer

Für den Bachelor-Abschluss werden 12 Wochen Berufspraktikum benötigt. Dieses Praktikum kann auch für die Masterzulassung verwendet werden. Hier sind 12 Wochen Berufspraktikum Zulassungsvoraussetzung.
Die 12 Wochen können auch auf mehrere Praktika verteilt werden.

Art des Praktikums

  • Im technischen Bereich
  • Im kaufmännischen Bereich
  • Als Schnittstelle von beidem

Wichtig ist, dass auf der benötigten Praktikumsbescheinigung die Art des Praktikums deutlich hervorkommt. Sonst kann es sein, dass dir das Praktikum nicht anerkannt wird.

Voraussetzungen

Das Pflichtpraktikum muss

  • in Vollzeit (Die Arbeitswoche hat mind. 5 Tage, die Wochenarbeitszeit beträgt mind. 20 Stunden)
  • als Praktikum und nicht als Ferienjob oder ähnliches

abgeleistet werden.
Aufgrund der Vollzeit kann z.B. eine Werkstudententätigkeit nicht angerechnet werden.

Nachweis

  • Praktikumsbescheinigung von Seiten des Unternehmens
  • Bericht über die Tätigkeiten (1 Seite Mindestumfang pro Praktikum), gegengezeichnet von einem verantwortlichen Mitarbeiter der Praktikantenstelle.

Einreichen

Der Pflichtpraktikumsnachweis wird im Prüfungssekretariat eingereicht. Dort erhält man übrigens auch Pflichtpraktikumsbescheinigungen, die von manchen Unternehmen gefordert werden.

Frist

Das Pflichtpraktikum muss spätestens als Zulassungsvoraussetzung zur letzten Prüfung vorgelegt werden. Ein abgeleistetes Praktikum verfällt nicht aus Fristgründen (gilt auch für Betriebspraktika, die vor Studienaufnahme abgeleistet wurden).
Es ist zu empfehlen mit der Anerkennung erst mal abzuwarten, da von der Fakultät Pflichtpraktikumsbescheinigungen ausgestellt werden, solange das Pflichtpraktikum nicht nachgewiesen wurde. Diese können eine erfolgreiche Bewerbung für ein Praktikum erleichtern.

Urlaubssemester

Für unterschiedliche Anlässe (z.B. Auslandsstudium, freiwilliges studienbezogenes Praktikum) kann ein Urlaubssemester genehmigt werden. Vorteil ist, dass ein Urlaubssemester nicht zu den Fachsemestern gezählt wird. Außerdem dürfen seit dem SS15 im Urlaubssemester Prüfungsleistungen erbracht werden. Während eines Urlaubssemester dürfen allerdings keine Lehrveranstaltungen besucht und Studienleistungen erbracht werden.
Ist der Grund für das Urlaubssemester ein Praktikum, so muss das Pflichtpraktikum zur Genehmigung bereits eingereicht sein. Antragsformular

Vorgehen zur Anmeldung von Prüfungen im Urlaubssemester:

  • Prüfungen im Urlaubssemester können nicht online angemeldet werden
  • Anmeldung erfolgt persönlich oder per E-Mail im Studienbüro