Für Pflichtpraktika gibt es kein Urlaubssemester, da die Praktikantenzeit in der Regelstudienzeit berücksichtigt wurde. Nach dem Abschließen des Pflichtpraktikums kann für jedes weitere freiwillige Praktikum ein Urlaubssemester beantragt werden.
Für Pflichtpraktika gibt es kein Urlaubssemester, da die Praktikantenzeit in der Regelstudienzeit berücksichtigt wurde. Nach dem Abschließen des Pflichtpraktikums kann für jedes weitere freiwillige Praktikum ein Urlaubssemester beantragt werden.