Wenn du deinen Drittversuch nicht bestanden hast, gibt es grundsätzlich die Möglichkeit einen Härtefallantrag zu stellen. Wende dich hierfür an das Referat Soziales der Fachschaft soziales@fachschaft.org , die Referenten haben bereits Erfahrung mit solchen Anträgen und können dich in dieser Situation am besten unterstützen. Bei Verlust des Prüfungsanspruches bei Orientierungsprüfungen kann man keinen Härtefallantrag stellen.